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   LG Frankfurt/Main, 27.03.1979 - 2/11 S 154/78   

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https://dejure.org/1979,1114
LG Frankfurt/Main, 27.03.1979 - 2/11 S 154/78 (https://dejure.org/1979,1114)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.03.1979 - 2/11 S 154/78 (https://dejure.org/1979,1114)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. März 1979 - 2/11 S 154/78 (https://dejure.org/1979,1114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9
    Formularmäßige Vereinbarung einer Renovierungskostenpauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 27.02.1981 - 4 REMiet 4/80

    Vorliegen einer Individualabrede zu einem Formularmietvertrag; Abwälzung von

    3.) Eine derartige vom gesetzlichen Leitbild abweichende Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen/Formularverträgen hält nach Ansicht des Senats einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG jedenfalls das nicht stand, wenn sie den Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparatur völlig außer acht läßt (so im Ergebnis ebenfalls: Soergel-Siebert aaO, §§ 535 - 536 Rdn. 352; Krappen in ZMR 1978; AG Krefeld in NJW 1979, 2520; LG Frankfurt in WuM 1979, 151 ff; ähnlich auch Fritz in WuM 1979 S. 93 ff, 95).
  • OLG Hamm, 14.07.1981 - 4 REMiet 1/81
    Während u.a. LG Frankfurt in WuM 1979, 151, AG Köln WuM 1979, 164, AG Frankfurt WuM 1981, 86, AG Hannover WuM 1981, 84, Sternel, Mietrecht, 2. Auflage, II 136 - für den Regelfall - und wohl auch Schmid WuM 1981, 99 sowie Fritz WuM 1979, 93 ff die Wirksamkeit einer solchen Kostenbeteiligung grundsätzlich ablehnen, lassen andere LG Wuppertal in Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern 1980, 133, LG Kassel Urteil v. 14.Juli 1980 - 1 S 99/80 - unveröffentlicht, LG Mannheim WuM 1981, 87 und AG Marburg WuM 1981, 88 eine solche zumindest unter bestimmten Voraussetzungen zu.
  • LG Frankfurt/Main, 30.11.1982 - 11 S 239/82

    Vereinbarung einer Renovierungskostenpauschale

    Die Kammer hat diese Regelung in den Urteilen vom 27.71.1979 (- 2/11 S 154/78 -) und vom 6.11.1979 (- 2/11 S 144/79 -) wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG für unwirksam erklärt.
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